Hier können Sie uns Namen und Kontaktdaten der Person nennen, die wir im unwahrscheinlichen Fall eines Unfalls informieren sollen.
Sie sind berechtigt, uns einen Namen und eine Adresse einer Kontaktperson anzugeben, die bei einem Unfall oder einem sonstigen Zwischenfall des Flugzeugs informiert werden soll. Dies entspricht dem geltenden EU-Recht (Paragraph 20 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 996/2010).
Wenn Sie zu einer aktuellen Buchung einen Notfallkontakt hinzufügen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Contact Centre oder an das Reisebüro, wo Sie gebucht haben.
Wir werden diese Informationen nutzen, um sicherzustellen, dass Ihre Angehörigen nach einem Zwischenfall so schnell wie möglich informiert werden. Keine Ihrer gemachten Angaben werden an Dritte weitergegeben oder für kommerzielle Zwecke ausgewertet.