EU-Verordnung 261/2004


Wenn die Dinge nicht nach Plan laufen, helfen wir Ihnen gemäß EU-Verordnung 26 1/2004 – eine Reihe von gemeinsamen Regeln, die von allen europäischen Fluggesellschaften zu befolgen sind.

Verspätete Flüge

Sie haben gemäß Abschnitt ‚Recht auf Versorgung‘ ein Anrecht auf Versorgung, wenn die Verspätung Ihre Flugs: 

  1. 2 Stunden oder mehr beträgt für Flüge bis 1 500 km oder
  2. 3 Stunden oder mehr beträgt für Flüge innerhalb Europas über 1 500 km und alle sonstigen Flüge zwischen 1 500 und 3 500 km oder
  3. 4 Stunden oder mehr beträgt für Flüge, die nicht unter (a) oder (b) aufgeführt sind. 

Je nach Dauer der Verspätung haben Sie ein ‚Anrecht auf Umbuchung oder Rückerstattung‘. Je nach Dauer und Grund der Verspätung haben Sie auch Anspruch auf Entschädigung, wie unter ‚Anrecht auf Entschädigung‘ und ‚Anrecht auf Umbuchung oder Rückerstattung‘ aufgeführt.

Stornierte Flüge

Wenn Ihr Flug storniert wurde, haben Sie Anspruch auf die in den Abschnitten 1, 2 und 3 ‚Was Ihnen zusteht‘ aufgeführten Rechte. Sie haben keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Grund für die Stornierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie unter ‚Recht auf Schadenersatz‘ aufgeführt, oder wenn:

• Sie mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit über die Stornierung informiert wurden, oder
• Sie in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wurden und ein Angebot zur anderweitigen Beförderung erhalten haben, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihren Bestimmungsort höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
• Sie weniger als 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wurden und ein Angebot zur anderweitigen Beförderung erhalten haben, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als 1 Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihren Bestimmungsort höchstens 2 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Nichtbeförderung

Wenn Sie bei Überbuchung eines Flugs freiwillig auf Ihre Buchung verzichten, haben Sie die in Abschnitt ‚Recht auf Umbuchung und Erstattung‘ aufgeführten Anrechte zusätzlich zu einer Ausgleichsleistung, die zwischen Ihnen und Norwegian vereinbart wird.

Finden sich nicht genug Freiwillige und wir verweigern Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen, haben Sie die in den Abschnitten 1, 2 und 3 ‚Auf was Sie ein Anrecht haben‘ aufgeführten Rechte.

Sie haben keinen Anspruch auf diese Rechte, wenn triftige Gründe für die Nichtbeförderung vorliegen, wie z. B. Gesundheits- oder Sicherheitsgründe oder unzureichende Reisedokumente.

Auf was Sie ein Anrecht haben

1. Recht auf Versorgung

Wird Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert oder Ihr Flug storniert oder um eine bestimmte Zeitspanne verzögert (wie oben beschrieben), haben Sie Anrecht auf Folgendes:

• Gutscheine für Speisen und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, vorausgesetzt, es gibt keine weitere Verspätung des Abflugs,
• 2 Telefonanrufe, Telex- oder Fax-Nachrichten oder E-Mails,
• Hotelunterbringung in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist,
• Transport zwischen Flughafen und Unterbringung.

2. Recht auf Umbuchung oder Rückerstattung

Wird Ihnen die Beförderung verweigert, Ihr Flug storniert oder wurde eine Verspätung von mehr als 5 Stunden angekündigt, werden wir Ihnen ohne zusätzliche Kosten einen alternativen Flug zu Ihrem Zielort anbieten. Sie dürfen auch das Reisedatum auf ein späteres Datum ändern, sofern am Wunschtermin noch Plätze verfügbar sind.

Wenn Sie Ihren Flug nicht mehr antreten möchten, haben Sie innerhalb von 7 Tagen Anrecht auf volle Rückerstattung der Kosten des nicht genutzten Tickets und für den Teil oder die Teile der Reise, die nicht durchgeführt wurden, und für den Teil oder die Teile, die bereits durchgeführt wurden, aber der Flug nicht mehr den Zweck Ihres ursprünglichen Reiseplans erfüllt.

3. Recht auf Ausgleichsleistung

Eine Ausgleichsleistung wird nicht fällig, wenn die Ursache für die Verspätung oder Stornierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die nicht vermieden werden konnten, obwohl alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden sind. Ursachen können beispielsweise Wetterbedingungen sein, Streikmaßnahmen und andere Arbeitskonflikte, Einschränkungen der Flugsicherung, Sicherheitsrisiken oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, auf das wir keinen Einfluss haben.

Wenn Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert wird oder Ihr Flug storniert wurde oder eine erhebliche Verspätung von mehr als 3 Stunden angekündigt wurde, aus Gründen, die wir zu verantworten haben, haben Sie Anrecht auf folgende Ausgleichsleistung:

a) 250 € für Flüge bis 1 500 km oder
b) 400 € für Flüge innerhalb EU/EEA über 1 500 km und alle sonstigen Flüge zwischen 1 500 und 3 500 km oder
c) 600 € für Flüge, die nicht unter (a) oder (b) aufgeführt sind.

Die oben aufgeführte Ausgleichsleistung verringert sich um 50 %, wenn wir Sie alternativ auf einen anderen Flug umbuchen können und die Ankunftszeit dieses Flugs, die planmäßige Ankunftszeit des gebuchten Flugs nicht übersteigt:

a) Um 2 Stunden für Flüge über 1 500 km oder
b) um 3 Stunden oder mehr für Flüge innerhalb Europas über 1 500 km und alle sonstigen Flüge zwischen 1 500 und 3 500 km oder
c) 4 Stunden oder mehr für Flüge, die nicht unter (a) oder (b) aufgeführt sind

Einen Anspruch geltend machen

Sollten Ihnen oben aufgeführte Kosten entstehen, bewahren Sie bitte sämtliche aufgeschlüsselte Quittungen auf. Sie können Kosten in einem angemessenen Rahmen einreichen und über unsere Website www.norwegian.com Ausgleichsleistungen geltend machen.

Die Kontaktdaten unseres National Enforcement Body (NEB) erhalten Sie auf der Website europa.eu.

Zur Klärung von Beschwerden nutzen Sie die Plattform zur Online-Streitbeilegung