Allgemeine Beförderungsbedingungen


22. Mai 2018

Artikel 1: Definitionen

Zwischenlandungen

Orte, ausgenommen Abflug- und Bestimmungsort, die auf Ihrem Flugschein oder im Flugplan als planmässige Landeorte vermerkt sind.

Fluglinienkennzeichen

Die zwei oder drei Zeichen oder Buchstaben, die zur Identifizierung einer Fluggesellschaft und ihres Fluges verwendet werden. Zum Beispiel lautet der Airline-Code von Norwegian Air Shuttle AOC AS (DY) und Norwegian Air Sweden AB (D8).

Bevollmächtigten

Ein Vertreter, von uns berechtigt, unsere Dienstleistungen zu verkaufen.

Gepäck

Persönliche Gegenstände, inklusive Hilfsmittel die vom Passagier auf der Reise mitgebracht werden. Sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil angegeben ist, umfasst dies sowohl aufgegebenes Gepäck als auch Handgepäck.

Gepäckanhänger

Der Teil von der Gepäckidentifizierungsmarke den Sie als Beleg für das aufgegebene Gepäck erhalten.

Gepäckschein

Das Dokument von uns ausgestellt, das ausschliesslich zur Identifizierung des aufgegebenen Gepäcks dient.

Buchung

Eine Buchungsanfrage von Ihnen oder in Ihrem Namen gemacht, und von uns für die Reise auf unseren Flügen akzeptiert.

Buchungsreferenz

Der eindeutige Code, bestehend aus sechs Zeichen (Buchstaben und Zahlen), die von uns zur Verfügung gestellt und verwendet wird, um Ihre bestätigte Buchung zu identifizieren.

Aufgegebenes Gepäck

dasjenige Gepäck das wir in unsere Obhut nehmen und wofür ein Gepäckschein ausgestellt wird.

Anschlussflug

Zwei oder mehrere Flugsektoren die eine Reise ausmachen, und von uns als eine einzelne Buchung verkauft werden.

Kundendienst

Unser Buchungs- und Kundendienst. Telefonnummern für den Kundendienst sind auf unsere Webseite publiziert.

Konventionen

Wir erfüllen alle geltende Gesetze, Urteile, Konventionen und Vorschriften.

Schaden

Umfasst Tod, Personenschaden, Verlust, Teilverlust, Diebstahl oder Schaden die sich aus oder im Zusammenhang mit der Luftbeförderung entstehen.

Tage

Kalendertage. Umfasst alle sieben (7) Tage der Woche. Bei Anzeigen wird der Absendetag der Anzeige nicht mitgerechnet. Bei Feststellung der Gültigkeitsdauer wird der Tag der Ausstellung des Flugscheines oder der Tag des Flugbeginns nicht mitgerechnet.

Elektronischer Coupon

ein in unserem Buchungssystem elektronisch gespeicherten Flugschein, der die einzelnen Orte angibt, zwischen denen Sie befördert werden dürfen

Elektronischer Flugschein

Ein elektronisch ausgestelltes Dokument, bestehend aus elektronischen Coupons.

Flugpreis/Tarif

Den von uns festgelegten, anwendbaren Flugpreis.

Tarifbestimmungen

Die zusätzlichen Bedingungen, welche die Flexibilität und Transportdienstleistungen in Zusammenhang mit der Buchung diktieren.

Force Majeure / Höhere Gewalt

Ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, ausserhalb unserer Kontrolle, wo die Konsequenzen unvermeidbar sind, selbst wenn alle Vorsicht- und Sorgfaltsmassnahmen getroffen wurden.

Allgemeine Beförderungsbedingungen

Diese Allgemeine Beförderungsbedingungen

Handgepäck

Ihr Gepäck und persönliche Gegenstände (die nicht im aufgegebenen Gepäck enthalten sind), welche Sie auf Ihren Flug mitnehmen.

Reiseroute

Ein oder mehrere Dokumente von uns oder unserem Vertreter ausgestellt, die Ihre Flugdetails enthält.

Zusatzleistungen

Zusatzleistungen, wie eingechecktes Gepäck, welche gemäss Tarifbestimmungen nicht im Preis inbegriffen sind.

Vertragsbedingungen

Alle Regeln und Erklärungen, mit Ausnahme von dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die wir festgelegt haben und am Buchungstag gültig waren zur Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck, einschliesslich der geltenden Tarife.

Airline-Zuschlag

Zuschläge und Gebühren der Fluggesellschaft, z. B. Treibstoffzuschlag.

SZR

Die Sonderziehungsrechte entsprechend des Internationalen Währungsfonds.

Tarife

Unsere publizierten Flugpreise und/oder Anwendungsbestimmungen, behördlich genehmigt und hinterlegt.

Flugschein

ein gültiges Dokument den Sie berechtigt, auf unseren Flügen zu fliegen, sei es ein elektronischer Flugschein oder ein anderes Dokument von uns oder durch einen Vertreter ausgestellt, nachdem die Buchung vor dem Einsteigen bestätigt wurde, inklusive Gepäckschein.

Freiwilliges Aussteigen

eine Reiseunterbrechung auf Ihren Wunsch, an einem Ort zwischen Abflugs- und Bestimmungsort, welche wir im Voraus zugestimmt haben.

Wir, uns, unsere, die Fluggesellschaft, Norwegian

Die Fluggesellschaft, mit der der Fluggast einen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat, wie sie im Ticket/Reisedokument angegeben und in diesen Beförderungsbedingungen als Fluggesellschaft oder Beförderer definiert ist.

Ausführende Fluggesellschaft oder tatsächliche Fluggesellschaft

Die Fluggesellschaft, die den Flug tatsächlich ausführt. Wenn die ausführende Fluggesellschaft/tatsächliche Fluggesellschaft aus irgendeinem Grund von der Fluggesellschaft/Beförderer abweicht, werden wir Sie so schnell wie möglich informieren. Diese Beförderung unterliegt dann weiterhin diesen Beförderungsbedingungen.

"Fluggesellschaft“ oder "Beförderer“

Die Fluggesellschaft, mit der der Fluggast einen Beförderungsvertrag abgeschlossen hat und die durch den Airline Designator Code identifiziert und im Ticket/Reisedokument in Verbindung mit der Flugnummer und/oder im Ticket/Reisedokument direkt als "Fluggesellschaft“ gekennzeichnet ist:

  • (a) Norwegian Air Shuttle AOC AS, Airline Designator Code „DY“;
  • (b) Norwegian Air Sweden AOC AB, Airline Designator Code „D8“;
  • (c) Norwegian Air Norway AS, Airline Designator Code „DH“;

Name und Adresse der Fluggesellschaften können (entweder durch Bezugnahme auf den entsprechenden Airline Designator Code oder anderweitig) auf einem unserer Beförderungsdokumente oder auf der Website in abgekürzter Form aufgeführt werden.

Die Angaben zum Sitz der Fluggesellschaften lauten wie folgt:

(a) Norwegian Air Shuttle AOC AS
Oksenøyveien 3,
1366 Lysaker, NORWAY
(b) Norwegian Air Norway AS
Oksenøyveien 3,
1366 Lysaker, NORWAY
(c) Norwegian Air Sweden AOC AB
Box 242
19047 Stockholm – Arlanda, SWEDEN

Webseite

www.norwegian.com, www.norwegian.no, www.norwegian.com/se, www.norwegian.com/dk, www.norwegian.es, www.norwegian.com/uk, www.norwegian.fi, www.norwegian.com/fr, www.norwegian.com/it, www.norwegian.com/nl, www.norwegian.com/de, www.norwegian.com/pl, www.norwegian.com/en, www.norwegian.com/us.

Artikel 2: Anwendbarkeit

2.1 Allgemein

2.1.1 Diese allgemeinen Bedingungen sind unsere Beförderungsbedingungen welche auf unseren ausgehändigten Flugscheine, elektronische Buchungsunterlagen und Webseite beiliegen. Mit Ausnahme der in den Klauseln 2.3 und 2.4 angegeben Daten, gelten diese Voraussetzungen für Sie und Ihre Gepäckstücke die von uns transportiert werden, sowie für andere Leistungen die von uns erbracht werden, bezahlt oder nicht. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen ergänzen unsere Beförderungsbedingungen welche auf dem Flugschein, elektronische Buchungsbestätigung oder Webseite aufgeführt sind.

2.1.2 Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten auch für Beförderung zum reduziertem Tarif, sofern nichts anderes in diesen Bedingungen, Buchung, Flugschein oder elektronischer Buchungsbestätigung angegeben ist.

2.2 Charter

Wenn die Beförderung als Ergebnis eines mit einer Chartergesellschaft geschlossenen Vertrag vorgesehen ist, sind diese Allgemeine Beförderungsbedingungen anzuwenden, sofern sie nicht in Konflikt mit den Bedingungen der Chartergesellschaft stehen.

2.3 Verbindliche Vorschriften

Wir unterliegen den nationalen und internationalen Konventionen und Vorschriften über die Beförderung von Personen. Unsere Allgemeine Beförderungsbedingungen sind anzuwenden sofern sie nicht mit den Tarifen und Gesetzgebungen in Konflikt geraten. In jenen Fällen, in denen es eine Abweichung zwischen Gesetzgebung und unsere Bedingungen geben sollte, haben die geltenden Tarife und Gesetzgebungen vor unseren Allgemeinen Beförderungsbedingungen Vorrang.

2.4 Rechtswahl

Sofern anwendbare internationale Konventionen oder internationale oder nationale Gesetze und Verordnungen nicht zwingend anderes vorsehen, unterliegen Ihr Beförderungsvertrag sowie unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen, Tarife und Vertragsbedingungen dem Recht von Norwegen.

Artikel 3: Flugscheine

3.1 Allgemein

Das Ticket ist der Beleg dafür, dass ein Vertrag zwischen uns und dem Passagier, dessen Name auf dem Ticket angegeben ist, geschlossen wurde. Wenn kein Ticket ausgestellt wurde, gelten die Buchung und die daraus resultierende Zahlung, die aus einem Dokument der Fluglinie und eines bevollmächtigten Vertreters hervorgehen , als Beleg dafür, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde. Unter diesen Umständen finden die Allgemeinen Beförderungsbedingungen Anwendung.

3.2 Ihr Recht zur Beförderung

3.2.1 Sie werden nur zur Beförderung auf unseren Flügen akzeptiert, wenn Sie ein ausgestellter Flugschein besitzen oder eine Buchung gemäss den Konditionen beschrieben im Artikel 6 vorliegt.

3.2.2 Wir werden nur die Beförderung für die Person, dessen Name auf dem Flugschein angegeben ist, anbieten. Sie müssen auf Anfrage gültige Ausweispapiere vorweisen, die mit dem Namen auf dem Flugschein identisch sind, gemäss Vorschriften beschrieben im Artikel 15. Falls Sie nicht gültige Ausweispapiere oder Reisedokumente. z.B Reisepass oder Visum auf Anfrage vorweisen können, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen die Beförderung zu verweigern. 

3.3 Übertragbarkeit

3.3.1 Sie dürfen die Buchung nicht übertragen, es sei denn Sie sind durch den geltenden Tarifbestimmungen so erlaubt. Der Passagiername, Route und Destination eines Flugscheines können gegen Gebühr und Zahlung von allfälliger Preisdifferenz geändert werden.

3.3.2 Wenn ein Flugschein von einer anderen Person, als derjenige der auf dem Flugschein oder in der Buchung genannt ist, vorgelegt wird, und wir unwissentlich diese Person befördern, haften wir nicht in Bezug auf den Passagier in dessen Namen das Ticket oder die Buchung ausgestellt ist.

3.4 Nicht-Ausstellung des Flugscheins

Falls wir entscheiden den Flugschein nicht auszustellen, gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Passagier dessen Name in der Buchung angegeben ist.

3.5 Gültigkeit

3.5.1 Ein Flugschein oder eine Buchung ist nur gültig wenn es einer ausgestellten Bestätigung entspricht, wie in der Klausel 6.1 beschrieben.

3.5.2 Der Flugschein oder Buchung ist gültig für das Datum dass auf dem Flugschein oder Buchung spezifiziert ist und kann nicht verlängert werden, ausser wenn die Buchung gemäss gültigen Tarifbestimmungen geändert wird.

3.5.3 Sofern in den Tarifbestimmungen, in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen oder in anderen anwendbaren Bestimmungen nichts anderes angegeben ist, ist Ihr Flugschein wie folgt gültig:
 
a) Wenn der Flugschein unbenutzt ist, beträgt die Gültigkeitsdauer zwölf Monate ab dem Ausstellungsdatum. Änderungen im Flugschein hat kein Enfluss auf dieser Gültigkeitsdauer, die zwölf Monate ab dem Ausstellungsdatum des ursprünglichen Flugscheins beträgt.
 
b) Wenn der Flugschein teilweise genutzt wird, ist er zwölf Monate ab dem Datum des ersten Fluges der ursprünglichen Buchung gültig.
 

3.6 Unser Name und Adresse

Unser Name kann abgekürzt als Fluglinienkennzeichen auf dem Flugschein verwendet werden. Die Adresse unserer Hauptverwalt Postfach 115, 1330 Fornebu, Norwegen. Schauen Sie bitte auf unsere Webseite nach für weitere Kontaktdetails.

Artikel 4: Freiwillige Flugunterbrechung

4.1 Allgemein

Wir erlauben Ihnen, bei geplanten Zwischenlandungen auszusteigen, sofern es die lokalen Behörden und unsere Allgemeinen Beförderungsbedingungen dies zulassen.

Artikel 5: Preise, Steuern und Gebühren

5.1 Preise

5.1.1 Der Preis gilt nur zur Beförderung zwischen Abflugsort und Enddestination, sofern nicht anders angegeben. Preise für Bodentransportdienste zwischen Flughäfen oder zwischen Flughafenterminals ist nicht inbegriffen. Preise sind kalkuliert gemäss verfügbare Tarife am Tag der Buchungsbestätigung für eine Reise an einem bestimmten Tag und auf einer bestimmten Route. Änderungen der Reiseroute oder Reisedatum können zu Preisänderungen führen.

5.1.2 Alle weiteren Gebühren für Zusatzleistungen werden in separaten Transaktionen vermerkt.

5.2 Gültige Preise

Die gültigen Preise sind diejenige die zum Buchungszeitpunkt zur Anwendung kommen. Preise können Alle Preise richten sich nach Verfügbarkeit, und wir können nicht garantieren dass die Preise in allen Kategorien verfügbar sind.

5.3 Steuern und Gebühren

Alle Steuern und Gebühren die durch Regierungs- oder Flughafenbehörden erhoben werden, müssen von Ihnen bezahlt werden. 

5.4 Währung

Preise und Steuern/Gebühren müssen in der Währung bezahlt werden, die von uns zum Buchungszeitpunkt bestätigt wird.

5.5 Mehrwertsteuer (VAT)

Die lokalen Mehrwertsteuern für Inlandflüge sind in allen Preisen und Gebühren für Zusatzleistungen enthalten.

5.6 Bearbeitungsgebühr und Kreditkartengebühr

5.6.1 Eine Bearbeitungsgebühr wird für alle Buchungen durch unseren Kundendienst oder am Flughafen erhoben. Wir können die Bearbeitungsgebühr streichen in den Fällen wo es nicht möglich ist, solche Anfragen online zu betätigen.

5.6.2 Eine Bearbeitungsgebühr für Buchungen die mit Kreditkarte bezahlt wurde, kann erhoben werden. Dies wird zum Buchungszeitpunkt angegeben. Diese Gebühr deckt die Mehrkosten im Zusammenhang mit Kreditkartenzahlungen. Unter bestimmten Umständen könnten zusätzliche Kosten durch Ihre Kreditkartenunternehmen enstehen. Für Fragen diesbezüglich, wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditkartenunternehmen.

Artikel 6: Buchungs- und Tarifbestimmungen

6.1 Buchungsbestätigung

Buchungen sind bestätigt und gelten weiterhin als bestätigt sobald eine Buchungsreferenz vorliegt. Beim Abschliessen einer Buchung, werden der Reiseplan und die Buchungsreferenz zur Verfügung gestellt.

6.2 Persönliche Daten

6.2.1 Eine E-Mail Adresse und eine Handy-nummer muss zum Buchungszeitpunkt zur Verfügung gestellt werden. Diese Information muss korrekt sein, da es unsere einzige Möglichkeit ist, Sie zu kontaktieren.

6.2.2 Sie akzeptieren hiermit das die personenbezogenen Daten die wir bekommen haben, zum Zweck einer Buchung, Flugscheinausstellung, Zusatzleistungen wie Hotel- oder Mietautobuchungen, Sonderarrangements für behinderte Passagiere oder andere Passagier mit Sonderwünschen/Anforderungen, bestellen von Sondermahlzeiten, erleichtern der Immigration und Ankunftsroutinen und das Ausliefern solcher Daten die Behörden im Zusammenhang mit dem Flug zur Verfügung gestellt wurden. Für diese Zwecke akzeptieren Sie, dass wir diese Daten behalten und verwenden können und dass wir diese intern, an unsere autorisierten Vertreter, Behörden, andere Fluggesellschaften und andere die solche Dienstleistungen anbieten, transferieren können. Ihre persönlichen Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung für Marketingzwecke benutzt.

6.3 Tarifbestimmungen

6.3.1 Unsere Tarifbestimmungen bestimmen die Flexibilität und die Zusatzleistungen die im Preis enthalten sind. Diese Tarifbestimmungen sind fix und werden zum Buchungszeitpunkt spezifiziert. Sie sind auf unserer Webseite ersichtlich, oder durch uns oder unseren Vertreter verfügbar.

6.3.2 Buchungen können gemäss den Tarifbestimmungen der aktiven Buchung geändert werden. Allfällige Änderungskosten müssen zum Änderungszeitpunkt bezahlt werden. Änderungen und Tarifbestimmungen der neuen Buchung werden von Ihnen akzeptiert sobald die Zahlung eingegangen ist. Eine Rückerstattung fällt nicht an, auch wenn der neue Preis unter dem ursprünglichen Preis liegt.

6.3.3 Buchungen können gemäss Tarifbestimmungen storniert werden. Die Tarifbestimmungen stellen fest ob der Tarif rückerstattet wird oder nicht. Rückerstattungen werden gemäss Artikel 12 vorgenommen.

6.4 Sitzreservation

6.4.1 Wenn Sie ein Flug buchen, haben Sie die Gelegenheit ein besonderen Sitzplatz zu reservieren. Je nach geltenden Tarifbestimmungen, kann eine Sitzreservation als Zusatzleistung betrachtet werden und demzufolge mit Kosten verbunden sein. Die aktuellen Regeln und Kosten für Sitzplatzreservationen stehen bei uns, auf unserer Webseite oder von unseren Vertretern zur Verfügung. Solche Regeln und Gebühren können sich jederzeit ändern.

6.4.2 Bezahlte Sitzplatzreservierungen stellen keine Garantie dar und können aus Betriebs- oder Sicherheitsgründen (auch nach dem Einsteigen) geändert werden.  Die Kosten für die Sitzplatzreservierung sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, es kann kein anderer geeigneter Sitzplatz zugewiesen werden. Wenn Sie keine Sitzplatzreservierung vornehmen, wird Ihnen am Abreisetag ein Platz zugewiesen. Wir können keinen bestimmten Sitzplatz im Flugzeug garantieren, und Sie müssen den Ihnen zugewiesenen Platz entsprechend der gebuchten Serviceklasse und dem bezahlten Preis akzeptieren.

Artikel 7: Sonderermässigung für Einwohner der spanischen Inseln / Ceuta oder kinderreiche Familien

7.1 Ermässigung für Einwohner

7.1.1 Spanische Staatsbürger sowie Bürger der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Unterzeichnerstaaten der EWR oder der Schweiz, sowie deren Familienmitglieder aus Drittländern, die eine permanente Aufenthaltserlaubnis besitzen, ebenso wie Staatsbürger aus Drittländern mit langfristiger Aufenthaltserlaubnis haben das Recht auf Preisermäßigungen bei den regulären Dienstleistungen der Passagierflugbeförderung, wenn sie sich als Einwohner der Autonomen Regionen der Kanarischen und Balearischen Inseln sowie von Ceuta und Melilla ausweisen können.

7.1.2 Passagiere die in Ceuta, Melilla, der Balearischen oder Kanarischen Inseln wohnhaft sind, haben Berechtigung auf einer 75% Ermässigung auf allen Hinflügen oder Hin- und Rückflügen zwischen diesen Orten und das spanische Festland oder zwischen den Inseln. Ein direkter Hinflug ist ein Flug von einem Flughafen auf den Inseln, Ceuta oder Melilla mit Enddestination auf dem spanischen Festland oder umgekehrt. Zwischenlandungen länger als 12 Stunden sind nicht gestattet, ausser wenn durch technisches Versagen oder Höhere Gewalt verursacht. Passagiere die in Ceuta wohnhaft sind, profitieren von den gleichen Ermässigungen auf Flügen von oder zu den Flughäfen Malaga, Jerez oder Sevilla.

7.1.3 Die Ermässigung ist nur gültig für den Flugschein und ein Stück aufgegebenes Gepäck(sofern bei der Buchung schon angegeben). Sie gilt nicht für Beträge die aus der Zahlung mit Kreditkarte, Übergepäck, Sitzplatzreservation oder andere fakultativen Beträge entstehen.

7.1.4 Zum Zeitpunkt der Buchung muss der Passagier sein Aufenthaltsstatus deklarieren und/oder sich auf einer Familie beziehen die zu dieser Ermässigung berechtigt ist. Der Wohnsitzstatus wird online durch das Spanische Ministerio de Fomento bei der Ticketausstellung bestätigt. Passagiere deren Wohnsitzstatus nicht online bestätigt werden kann, müssen beim Check-in folgende Dokumente vorlegen:

a) Spanische Staatsangehörige: gültige Meldebescheinigung und gültigen spanischen Personalausweis.

b) Spanische Staatsangehörige unter 14 Jahren. gültige Meldebescheinigung.

c) Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz: gültige Meldebescheinigung und gültigen Personalausweis oder Reisepass, ausgestellt vom Herkunftsland.

d) Angehörige von EU-Bürgern mit Staatsbürgerschaft von Drittländern: gültige Meldebescheinigung und Aufenthaltserlaubnis in der die gültige EU-Familienangehörigkeit nachgewiesen ist.

e) Staatsbürger von Nicht-EU-Mitgliedsstaaten mit langfristiger Aufenthaltserlaubnis: gültige Meldebescheinigung und Aufenthaltserlaubnis in der die langfristige Aufenthaltsberechtigung nachgewiesen ist.

7.1.5 Nichtbeachtung kann zu verweigern der Beförderung führen. Der Passagier muss ein neuer Flugschein zum gültigen Preis, ohne Ermässigung kaufen, und der ermässigte Flugschein ist dann nicht für einer Rückerstattung berechtigt.

7.1.6 Passagiere die ihren Flugschein ändern möchten, und der Tarif solche Änderungen zulässt, sollten folgendes beachten: Änderungen sind nur innerhalb der gleichen Mehrwertsteuergebiet erlaubt und Änderungen von einem ermässigten Flug in einen nicht-ermässigten Flug und umgekehrt ist nicht gestattet.

7.1.7 Diese Änderungen können ausschließlich über das Service-Center vorgenommen werden und können mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verbunden sein.

7.1.8 Namensänderungen sind nicht erlaubt.

7.1.9 Falls Mängel in der vorgelegte Dokumentation oder in der Identität des Passagiers erscheinen, kann Norwegian die Beförderung verweigern.

7.1.10 Die Einwohnerermässigung ist nur gültig wenn sie zum Buchungszeitpunkt angefragt wird und kann nicht rückwirkend angewandt werden.

7.2 Ermässigung für kinderreiche Familien

7.2.1 Mitglieder kinderreicher Familien, die als solches offiziell anerkannt sind, erhalten einen Preisnachlass von 5 % auf der regulären nationalen Luftbeförderung wenn sie der allgemeinen Kategorie gehören, und 10 % wenn sie der Sonderkategorie gehören. Dies gemäß der Bestimmungen der Verordnung FOM 3837/2006 vom 28. November, weiterentwickelt vom Gesetz 40/2003 vom 18. November, über den Schutz von kinderreichen Familien, sowie der ergänzenden Gesetzgebung.

7.2.2 Passagiere, die diesen Preisnachlass für Flüge innerhalb Spaniens bekommen möchten, müssen vor dem Einsteigen das Original oder eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung ihrer Autonomen Region als Mitglied einer kinderreichen Familie vorlegen, mit der sie sich als solche ausweisen können. Wenn der Passagier diesen Nachweis nicht erbringen kann, muss er die Differenz zwischen dem ursprünglich bezahlten Preis und dem Betrag bezahlen, der ohne die Ermäßigung fällig gewesen wäre. Andernfalls darf er nicht in das Flugzeug einsteigen und der Betrag für das Ticket wird nicht zurückerstattet.

7.2.3 Die Ermässigung für kinderreiche Familien ist nur gültig wenn sie zum Buchungszeitpunkt angefragt wird und kann nicht rückwirkend angewandt werden.

7.2.4 Änderungen können ausschließlich über das Service-Center vorgenommen werden und können mit zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verbunden sein.

7.2.5 Namensänderungen sind nicht erlaubt.

7.2.6 Die Mitglieder kinderreicher Familien, die zudem die Ermäßigung für Einwohner der Inseln / Ceuta /Melilla in Anspruch nehmen möchten, müssen dies ebenfalls zum Buchungszeitpunkt erwähnen, gemäss den früheren genannten Bestimmungen.

Artikel 8: Einchecken und Einsteigen

8.1 Meldeschlusszeiten

Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren, wenn Sie die vereinbarten Fristen und Voraussetzungen für den Check-in gemäß Artikel 15 und anderen geltenden Bestimmungen nicht einhalten. Die Check-in-Deadlines finden Sie auf unserer Website und können bei uns oder unseren Agenten abgefragt werden. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die Ihnen durch die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Klausel entstehen.

8.2 Einsteigeschlusszeiten

Wenn Sie sich nicht an unserem Einsteigestandort innerhalb der festgelegten Frist einfinden, sind wir berechtigt Ihre Buchung zu streichen. Der Flug wird unter keinen Umständen verzögert und Sie werden auf Ihre eigenen Kosten das Einsteigen verweigert. Die Einsteigeschlusszeit finden Sie auf unsere Webseite oder wenn Sie mit uns oder unseren autorisierten Vertretern Kontakt aufnehmen. Wir haften nicht für die Verluste oder Kosten die aufgrund Ihrer Nichteinhaltung der Bestimmungen in dieser Klausel entstehen.

8.3 Nichteinhaltung der Check-in- und Boarding-Deadlines

Wenn Sie die Check-in- und Boarding-Deadlines sowie sonstige Anforderungen gemäß Artikel 15 nicht einhalten, sind wir nicht haftbar für Verluste oder Kosten, die Ihnen entstehen. Nicht erstattungsfähige Tickets verfallen. Sie haben ggf. Anrecht auf Rückerstattung von Steuer/Gebühren gemäß Klausel 12.5.

Artikel 9: Ablehnung und Beschränkung der Beförderung

9.1 Beförderungsverweigerungsrecht

9.1.1 Wir können nach billigem Ermessen die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck verweigern, sofern wir Sie schriftlich darüber informiert haben, dass wir nach einer solchen Mitteilung Ihre Beförderung auf unseren Flügen verweigern werden, vorbehaltlich der in den geltenden Gesetzen festgelegten Regeln für Ausgleichszahlungen bei Nichtbeförderung. Mit diesem Abschnitt erhalten Sie keine weiteren vertraglichen Rechte.

9.1.2 Wir können auch die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck verweigern wenn eine oder mehrere von den folgenden Fällen zutreffen oder wir annehmen können dass es zutreffen wird:

a) solche Massnahmen sind notwendig für das Einhalten der vorgegebenen behördlichen Gesetzen und Bestimmungen;

b) die Beförderung von Ihnen und Ihr Gepäck kann die Sicherheit und Gesundheit der anderen Fluggäste und/ oder Besatzung gefährden

c) Sie stehen unter Einfluss von Alkohol oder Drogen,

d) Sie haben auf früheren Flügen die Besatzungsmitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gestört und wir haben Grund zur Annahme , dass ein solches verwerfliches Benehmen sich wiederholen könnte,

e) Ihr Verhalten ist störend für andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder,

f) Sie haben sich geweigert einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen,

g) Sie haben die geltenden Ticketpreise, Steuern oder sonstige Gebühren nicht bezahlt,

h) Es scheint als Sie die nötigen Reisedokumente nicht besitzen, oder beabsichtigen diese während des Fluges zu vernichten, oder Sie weigern sich die gültigen Reisedokumente auf Anfrage der Besatzung vorzuweisen.

i) Sie präsentieren einen Flugschein den Sie auf illegaler Weise erhalten haben oder von einer anderen Quelle gekauft wurde als von uns oder unseren autorisierten Vertretern, oder als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, eine Verfälschung ist, oder Sie können Ihre Identität im Bezug auf dem Namen auf dem Flugschein oder Buchung nicht bestätigen,

j) Sie weigern sich unsere die Sicherheitshinweise zu folgen,

k) Sie haben bereits eine der oben beschriebenen Handlungen oder Unterlassungen begangen,

9.1.3 Wenn Ihnen aus Gründen in eine oder mehrere von den oben genannten Fällen Klausel 9.1.2 (a-k), die Beförderung verweigert wird, ist eine schriftliche Mitteilung nicht vorgeschrieben und wir werden die Buchung ohne jegliche Haftung stornieren.

9.2 Alleinreisende Kinder, schwangere und Passagiere mit besonderen Bedürfnissen

9.2.1 Die Beförderung von alleinreisenden Kindern, schwangeren oder Passagieren mit besonderen Bedürfnissen werden zur Beförderung akzeptiert sofern eine Zustimmung von uns vorliegt. Die Beförderung solcher Passagiere wird in Übereinstimmung mit geltenden Richlinien für solche Beförderung, die zum Buchungszeitpunkt angegeben werden, stattfinden. Diese Richtlinien finden Sie auf unserer Webseite oder durch Kontaktaufnahme mit uns oder unseren authorisierten Vertretern.

9.2.2 Wir können die Beförderung von alleinreisenden Kindern ablehnen, falls wir nicht garantieren können, dass das Kind die Enddestination rechtzeitig erreichen wird.

Artikel 10: Gepäck

10.1 Gegenstände die nicht als Gepäck angenommen werden

10.1.1 In Ihrem Gepäck darf sich folgendes nicht befinden:

a) Gegenstände die nicht im Artikel 1 als Gepäck definiert sind

b) Gegenstände die Schaden und/oder Gefahr für das Flugzeug, Personen oder Güter an Bord verursachen können, wie z.B Gegenstände gelistet in den Gefahrgutvorschriften der International Civil Aviation Organization (ICAO) oder International Air Transport Association (IATA);

c) Gegenstände, deren Beförderung gemäss Vorschriften eines Staates von dem abgeflogen, angeflogen oder überflogen wird, verboten sind.

d) Gegenstände die unserer Meinung nach, zur Beförderung ungeeignet sind, weil sie eine Gefahr darstellen, oder ungeeignet wegen des Gewichts, die Grösse, Form, Zerbrechlichkeit oder Empfindlichkeit

e) Lebende Tiere, ausser im Klausel 10.8 beschrieben

10.1.2 Waffen und Munition, inklusive Sport- und Jagdwaffen, sind in der Kabine untersagt. Generell dürfen keine Waffen und Munition, ausser Sport- und Jagdaffen, aufgegeben werden gemäss Klausel 10.4. Waffen müssen auf jeden Fall entladen sein und sicher gemacht werden, und ordnungsgemäss verpackt sein, und den Bolzen/Stulpen muss separat von der restlichen Waffe befördert werden. Die Beförderung von Munition unterliegt den Bestimmungen der ICAO und IATA über Gefahrgut.

10.1.3 Für Flüge die nicht ein Ort in den Vereinigten Staaten an-oder abfliegen, können Sie keine Gepäckstücke aufgeben die zerbrechlichen oder wertvollen Gegenstände, wie Laptop Computer, Schmuck, wertvolle Steine, Geld, Sicherheitsdokumente, Aktentaschen mit installiertem Alarm, Medikamente, Arztzeugnisse oder Identitätspapiere enthalten.

10.1.4 Für Flüge die ein Ort in den Vereinigten Staaten an-oder abfliegen, empfehlen wir, dass Sie keine Gepäckstücke aufgeben die zerbrechlich oder wertvolle Gegenstände, wie Laptop Computer, Schmuck, wertvolle Steine, Geld, Sicherheitsdokumente, Aktentaschen mit installiertem Alarm, Medikamente, Arztzeugnisse oder Identitätspapiere enthalten. Unsere Haftung für jegliche Verluste, Schaden und Verspätungen des Gepäcks ist limitiert gemäss Artikel 16.2.2. Um Verweigerung der Gepäcksbeförderung zu vermeiden, gemäss Klausel 10.2 (c), muss jedes Gepäckstück vorschriftsgemäss verpackt sein.

10.1.5 Es ist verboten waffenähnliche Gegenstände, Dolche, Springmesser und anderen Gegenstände die Waffen ähnlich sind, als Handgepäck mitzunehmen, diese können aber als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

10.1.6 Für Flüge die nicht ein Ort in den Vereinigten Staaten an- oder abfliegen, wenn Gegenstände die im Artikel 10.1 beschrieben sind, sich trotzdem in Ihrem aufgegebenen Gepäck befinden, auch wenn diese verboten sind, haften wir nicht für den Verlust oder Schaden für diese Gegenstände.

10.2 Recht auf Verweigerung der Beförderung

Wir können die Beförderung oder Weiterbeförderung (nach Gepäckaufgabe) Ihres Gepäcks ablehnen, sollte einer von den folgenden Tatsachen entstehen:

a) Gegenstände beschrieben im Klausel 10.1 werden in Ihrem Gepäck entdeckt;

b) Das Gepäck ist von einer solchen Grösse, Gewicht, Inhalt oder Art das es ungeeignet zur Luftbeförderung ist.

c) Das Gepäck ist nicht ordnungsgemäss verpackt, so das wir unter normalen Umständen garantieren können das es unbeschädigt ankommt;

10.3 Recht zur Inspektion

10.3.1 Wir können aus Sicherheitsgründen entweder um Erlaubnis bitten Ihr Gepäck zu durchsuchen, oder den Flughafenbehörden beauftragen eine Körpervisitation zu unternehmen.

10.3.2 Falls Sie während der Durchsuchung Ihres Gepäcks nicht anwesend sein können, können wir aus Sicherheitsgründen selber Ihr Gepäck durchsuchen um sicherzustellen das Sie keine von den im Klausel 10.1 genannten Gegenständen die nicht von uns gemäss Klausel 10.1 genehmigt sind, mitbringen. Sollten Sie sich weigern einer solchen Untersuchung zu unterziehen, können wir die Beförderung von Ihnen und Ihr Gepäck verweigern.

10.4 Aufgegebenes Gepäck

10.4.1 Wenn das Gepäck uns zum Aufgeben übergeben wird, nehmen wir es in unsere Obhut und stellen für jedes Gepäckstück eine Gepäckmarke aus.

10.4.2 Wenn Sie das Gepäck übergeben, verpflichten Sie sich zu:

a) Befestigen eines Etiketts mit Ihrem Namen und Adresse

b) Alle Gepäckstücke sind sorgfältig zu verpacken, gemäss Regeln die auf unsere Webseite publiziert sind, um Verweigerung der Beförderung zu vermeiden

10.4.3 

Das beim Check-in akzeptierte Gepäck wird im selben Flugzeug wie Sie befördert.

Ausnahme: Wenn Teile oder das gesamte Gepäck, das Sie aufgeben möchten, aus Gründen der Frachtkapazität des Flugzeugs oder aus betrieblichen oder meteorologischen Gründen nicht angenommen werden können, können wir das Gepäck nachträglich auf einem unserer Flüge oder auf einem Flug mit einer anderen Fluggesellschaft befördern.

10.4.4 Freigepäck bezieht sich auf den anwendbaren Tarifbestimmungen und Art des aufzugebenden Gepäcks wie folgt:

a) Wenn aufgegebenes Gepäck gemäss Tarifbestimmungen im Preis nicht inbegriffen ist, wird es nach Bezahlung des Gepäcksgebühr angenommen. Sportausrüstung und Musikinstrumente sind als Zusatzleistungen zu betrachten und werden nach Bezahlung der Gebühr für Zusatzleistungen angenommen. Die geltenden Vorschriften betreffend Grösse, Gewicht, Anzahl und Gebühren für aufzugebendes Gepäck, inklusive Sportausrüstung und 

Musikinstrumente, erhalten Sie von uns, auf unserer Webseite oder von unseren autorisierten Vertretern auf Anfrage. Diese Bestimmungen können sich ohne Ankündigung jederzeit ändern.

b) Ausrüstung für Kinder/Säuglinge (wie Kinderwagen, Autositz usw.) können zusätzlich zu den standard Gepäcklimiten angenommen werden. Die geltenden Vorschriften betreffend solche Ausrüstung, erhalten Sie von uns, auf unserer Webseite oder von unseren autorisierten Vertretern auf Anfrage.

c) Gepäcksbegrenzung und Gebühren fallen für Mobilitätshilfe und medizinische Ausrüstung nicht an. Die geltenden Vorschriften betreffend solche Ausrüstung, erhalten Sie von uns, auf unserer Webseite oder von unseren autorisierten Vertretern auf Anfrage.

10.5 Übergepäck

Falls ein aufgegebenes Gepäckstück die Gewichtslimite überschreitet, oder wenn Sie die erlaubte Anzahl Gepäckstücke überschreiten, fällt ein Zuschlag an. Die Gewichtslimiten und Preise für Übergepäck erhalten Sie von uns, auf unsere Webseite oder von unseren autorisierten Vertretern auf Anfrage. Diese Bestimmungen können sich ohne Ankündigung jederzeit ändern.

10.6 Handgepäck

10.6.1 Gepäck in der Kabine mitgenommen, muss von einer solchen Grösse und/oder Gewicht sein, dass es im Gepäckfach oder unter Ihrem Vordersitz verstaut werden kann. Das Gepäckstück darf nicht die Grösse, Gewicht oder Anzahl überschreiten, das in den Tarifbestimmungen festgelegt ist. Diese Bestimmungen erhalten Sie von uns, auf unserer Webseite oder von unseren autorisierten Vertretern auf Anfrage. Objekte die diese Richtlinien überschreiten oder die wir für die Kabine als unangebracht finden, müssen aufgegeben werden. Bevor es so weit kommt, haben Sie die Gelegenheit Objekte wie in der Klausel 10.1 Paragraf 3 beschrieben, zu entfernen. Falls das entfernte Objekt die Gepäckslimite überschreitet, müssen Sie allfällige Gepäcksgebühren in Kauf nehmen.

10.6.2 Objekte die im Laderaum nicht befördert werden können, dürfen in der Kabine befördert werden, sofern es die Gesetze und Bestimmungen erlauben.

10.6.3 Mobilitätshilfen sollen in der Kabine verstaut werden, sofern möglich und gesetzlich zulässig. Können diese nicht in der Kabine verstaut werden, können sie im Laderaum verstaut werden. Mobilitätshilfen sollen auf jeden Fall Priorität haben beim Verstauen in der Kabine oder im Laderaum.

10.7 Abholen des Gepäcks

10.7.1 Sie müssen Ihr Gepäck, sobald es erhältlich ist, an Ihrer Enddestination oder Transitdestination in Empfang nehmen. Sollten Sie Ihr Gepäck innerhalb einer angemessenen Frist nicht abgeholen, können wir eine Aufbewahrungsgebühr erheben. Falls Sie Ihr Gepäck innerhalb von 3 Monate nach Ankunft nicht abgeholen, werden wir es entfernen und haften dann nicht für die Verluste die daraus verursacht werden.

10.7.2 Wenn Sie einen Anschlussflug haben, kann es sein das Sie gemäss lokalen Zollabfertigungsbedingungen, Ihr Gepäck am Transitdestination in Empfang nehmen müssen und für Ihren nächsten Flug erneut aufgeben müssen, auch wenn der Gepäckidentifizierungsmarke mit Ihrer. Enddestination angeschrieben ist. Sie sind dafür verantwortlich, den lokalen Zollabfertigungsbedingungen für das Durchreiseland zu folgen.

10.7.3 Nur die Person die ein Gepäckschein und Gepäckidentifizierungsmarke vorweisen kann, ist berechtigt aufgegebenes Gepäck in Empfang zu nehmen.

10.7.4 Sollte einer Person die kein Gepäckschein oder Gepäckindetifizierungsmarke besitzt , das Gepäck in Empfang nehmen, können wir uns weigern das Gepäck an diese Person auszuhändigen, sollte die Person nicht zufriedenstellend beweisen können den Eigentümer des Gepäckstückes zu sein.

10.7.5 Sie müssen Ihr ganzes Handgepäck von der Kabine beim Aussteigen mitnehmen. Wir haften nicht für Verluste die durch Sie verursacht werden falls Sie Ihr Handgepäck beim Aussteigen nicht entfernt haben.

10.8 Tiere

10.8.1 Wir akzeptieren Haustiere (Hunde und Katzen) zur Beförderung in der Kabine oder Laderaum zu/von ausgewählten Destinationen bei Zahlung des entsprechenden Zuschlages, gemäss unseren Transportbestimmungen. Tiere müssen ordnungsgemäss in Versandkäfige eingeschlossen sein, und gemäss unseren Transportbedingungen, mit gültigen Gesundheits- und Impfzeugnisse , Einreiseerlaubnissen oder andere von den jeweiligen Ländern geforderten Einreise- oder Transitpapiere versehen sein. Spezifische Informationen über unsere Transportbedingungen und Gebühren in Zusammenhang mit Tiertransport, können Sie auf Anfrage bei uns, auf unserer Webseite oder von unseren autorisierten Vertretern erhalten. Diese Bestimmungen können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Assistenzhunde werde kostenlos befördert, gemäss unsere Bestimmungen in der Klausel 10.8.2.

10.8.2 Assistenzhunde die Passagiere mit besonderen Bedürfnissen begleiten, sind in der Kabine erlaubt, sofern gesetzlich zulässig. Sie sind verantwortlich für den Erwerb aller Zertifikate, Importerlaubnisse und andere Dokumente die von Destinationsland vorgeschrieben sind. Spezifische Informationen über unsere Transportbedingungen und Gebühren in Zusammenhang mit Beförderung von Assistenzhunde, Hunde zur emotionaler Unterstützung und Polizei- und Rettungshunde, können auf Anfrage bei uns, auf unserer Webseite oder von unseren autorisierten Vertretern erhalten.

10.8.3 Wir sind nicht verantwortlich für die Überprüfung dass ein Tier die erforderlichen Unterlagen besitzen, inklusive Impfzeugnisse, vor Abreise durch oder nach jedem Land. Wir haften nicht für Bussen, Kosten oder Verluste die durch die verweigerte Einreise eines Tieres in einem Land entstehen.

Article 11: Flugpläne und Flugstreichungen

11.1 Flugplan

11.1.1 Wir unternehmen alle Anstrengungen, den Flugplan am Abflugs Tag einzuhalten. Die in den Flugplänen oder anderswo angegebenen Zeiten sind nicht garantiert und es kann zu Abweichungen zwischen dem Zeitpunkt der Publikation des Flugplanes und tatsächlicher Reisedatum kommen. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen vorzunehmen.

11.1.2 Bevor wir Ihre Buchung akzeptieren, werden wir oder unser bevollmächtigten Verkaufsagent Sie über die geplante Abflugzeit informieren. Es wird auch auf Ihr Flugschein und Reiseplan ersichtlich sein. Wir behalten uns das Recht vor die Abflugzeit nach Eingang der Buchung zu ändern. Wenn Sie Ihre Kontaktinformationen hinterlassen, werden wir uns bemühen Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn Sie Ihr Ticket über einen Dritten erworben haben, stellen Sie bitte sicher, dass dieser Ihre Kontaktdaten an uns übermittelt hat. Für Flügen in oder von den USA, werden wir Sie gemäss unser Customer Service Plan benachrichtigen.

11.1.3 Wenn wir nach Ihrer Buchung die Abflugzeit Ihres Fluges erheblich ändern, die neue Abflugzeit für Sie nicht annehmbar ist und wir Ihnen keinen Platz auf einem für Sie annehmbaren alternativen Flug anbieten können, werden wir Ihnen gemäß Artikel 12 den Flugpreis erstatten.

11.2 Flugstreichungen und Verspätungen

11.2.1 Wir unternehmen alle Anstrengungen Sie und Ihr Gepäck zweckmässig zu befördern. Aus operationellen Gründen, können wir ein Ersatzflug von einer anderen Gesellschaft einsetzen oder Sie mit alternativen Verkehrsmittel befördern.

11.2.2 Wenn Ihr Flug zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Buchung storniert oder umgeleitet wird oder sich verspätet, unterstützen wir Sie gemäß den geltenden Gesetzen. Mit diesem Abschnitt erhalten Sie keine weiteren vertraglichen Rechte.

11.2.3 Sie haben eine der folgenden Möglichkeiten, wenn Ihr Flug von Brasilien aus mindestens vier Stunden lang storniert, umgeleitet wird oder eine Verspätung von mindestens vier Stunden und alle anderen Flüge von mindestens fünf Stunden haben 

a) Wir werden alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um Sie schnellstmöglich unter vergleichbaren Transportbedingungen an Ihren Bestimmungsort zu bringen.

b) Wir bieten Ihnen gern zu einem späteren Zeitpunkt einen anderen Flug zu Ihrem Bestimmungsort unter vergleichbaren Transportbedingungen und unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Sitzplätzen an.

c) Falls Sie an einem anderen Flughafen als derjenige in Ihrer Reiseroute umgeleitet werden, werden wir sicherstellen dass Sie, auf unseren Kosten, an die vereinbarte Enddestination befördert werden.

d) Sollten Sie keine von den obigen genannten Optionen akzeptieren, werden wir eine Rückerstattung gemäss Artikel 12 vornehmen.

11.2.4 Sollten einige der in Klausel 11.2.3 a), b) und c) genannten Umstände stattfinden, abgesehen von den gesetzlichen Bestimmungen, sind die Betreuungsleistungen im Artikel 11 die einzigen die Ihnen zur Verfügung stehen und wir übernehmen keine weiteren Haftung. Die Haftung ist begrenzt gemäss Bestimmungen im Klausel 16.4.

11.3 Überbuchung

11.3.1 Wir werden eine Entschädigung für unfreiwillige Nichtbeförderung gemäß den geltenden Gesetzen für Nichtbeförderung leisten. Mit diesem Abschnitt erhalten Sie keine weiteren vertraglichen Rechte.

11.3.2 Ausgleichsleistungen für die freiwillige Nichtbeförderung erfolgen entsprechend den zwischen den betroffenen Passagieren und der befördernden Fluglinie vereinbarten Bedingungen sowie gemäß den geltenden Gesetzen. Informationen über Ihre Rechte im Falle einer Überbuchung oder eines der in Artikel 11 genannten Umstände erhalten Sie auf unserer Website und auf Anfrage bei uns. Mit diesem Abschnitt erhalten Sie keine weiteren vertraglichen Rechte.

11.4 Anschlussflüge

Wir haften nicht für Anschlussflügen, ausser wenn Sie eine Verbindung innerhalb unser Streckennetz gekauft haben, oder wir für die Einstellung oder Verspätung verantwortlich gemacht werden können. Falls wir für den verpassten Anschluss haften, werden wir Betreuungsleistungen gemäss Klausel 11.2 anbieten.

Artikel 12: Rückerstattungen

12.1 Allgemein

12.1.1 Falls wir Sie nicht befördern können, werden wir gemäss diesem Artikel Ihren Flugschein rückerstatten.

12.1.2 Alle Rückerstattungsanträge müssen über das Rückerstattungsformular auf unserer Webseite oder per Post an unserem Hauptsitz eingereicht werden.

12.1.3 Ein Flugticket, einschließlich der von der Fluggesellschaft erhobenen Gebühren, ist nur erstattungsfähig, wenn es mit einer bestätigten Buchung übereinstimmt, für die wir die Zahlung erhalten haben, und es gemäß den Tarifbestimmungen rückerstattbar ist.

12.2 Empfänger der Rückerstattung

12.2.1 Sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder relevante Gesetzgebung nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Rückerstattung über denselben Zahlungskanal, der bei der Buchung verwendet wurde. Barzahlungen werden auf das angegebene Bankkonto zurückerstattet.

12.2.2 Wenn ein Flugschein von einer anderen Person als die auf dem Ticket genannt bezahlt worden ist, werden wir die Rückerstattung an demjenigen, der den Flugschein bezahlt hat richten, oder nach Anweisungen von dieser Person.

12.2.3 Eine Rückerstattung an einen Person die ein nicht benutzten Flugschein vorweisen kann, oder der sich als dafür berechtigt stellt gemäss Klauseln 12.2.1. und 12.2.2, wird als einer vollen Rückerstattung gelten und wir werden nicht für weitere Rückerstattunganträge haften.

12.3 Rückerstattung wegen Flugstreichungen

Sollten wir ein Flug streichen, wird die Rückerstattungssumme wie folgt sein:

a) Wenn der ganze Flugschein unbenutzt ist, wird einen Betrag in der Höhe des Gesamtpreises, inklusive Zusatzleistungen wie Gepäck und Sitzreservation die zusätzlich zum Tarif bezahlt wurden, rückerstattet.

b) Wenn ein Teil des Flugscheine benutzt wurde, wir einen Betrag entsprechend den unbenutzten Teil der Reise rückerstatten.

12.4 Rückerstattungen

Sollten Sie Anrecht auf einer Rückerstattung haben aus Gründen ausser denen in Klausel 12.3 genannten, wird die Summe wie folgt berechnet:

a) wenn der ganze Flugschein unbenutzt ist, wird einen Betrag in der Höhe des Gesamtpreises, abzüglich den gültigen Service- und Stornogebühren rückerstattet.

b) wenn ein Teil des Flugscheins benutzt wurde, wird die Differenz zwischen dem Gesamtpreis und den Preis für den benutzten Teil der Reise abzüglich Service-und Stornogebühren rückerstattet.

12.5 Rückerstattung von Steuern/Gebühren

Wenn Ihre Buchung gemäß den Tarifbestimmungen nicht rückerstattungsfähig ist, werden auch die von der Fluggesellschaft erhobenen Gebühren nicht rückerstattet. Sie können jedoch eine Rückerstattung der behördlichen Steuern und Gebühren für nicht genutzte Buchungen beantragen.

12.6 Recht auf Ablehnung einer Rückerstattung

Wenn der Flugschein abgelaufen ist, können wir die Rückerstattung ablehnen, mit Ausnahme von Steuern und Gebühren, die rückerstattet werden.

12.7 Währung

Wir behalten uns das Recht vor, die Summe der Rückerstattung in der gleichen Währung zu erstatten die beim Kauf verwendet wurde.

12.8 Autorisation zur Rückerstattung

Nur wir oder unsere autorisierten Vertreter sind berechtigt Rückerstattungen vorzunehmen.

Artikel 13: Verhalten an Bord

13.1 Allgemein

Wenn Sie sich an Bord des Flugzeuges so verhalten dass Sie die Sicherheit der sich an Bord befindenden Personen gefährden, oder sich störend gegenüber andere Passagiere oder Besatzungsmitglieder benehmen, wenn sie absichtlich das Flugzeug und deren Einrichtung beschädigen, die Besatzungsmitglieder beim ausüben ihrer Tätigkeit stören , oder ablehnen Anweisungen der Besatzung zu folgen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Nichtbeachtung der Hinweise wegen Rauchverbot, Alkohol- oder Drogenkonsum, können wir Vorkehrungen treffen um solches Verhalten zu verhindern. Dies könnte ausüben von Gewalt einschliessen. Sie können ausgeladen werden, jegliche Weiterbeförderung verweigert werden und Sie können für strafbare Handlungen an Bord verklagt werden.

13.2 Nutzung von elektronischen Geräten

13.2.1 Es ist strikte verboten die Verwendung elektronischer Gerä te, Sender oder Empfänger an Bord zu benutzen. Dies umfasst alle elektronische Geräte aber ist nicht beschränkt auf Mobiltelefone, tragbare Kassettenrecorder, Transistor-Radios , CD -Player, elektronische Spiele und funkgesteuerte Spielzeuge. Ausnahmen gelten für Geräte mit Flugmodus. Flugmodus muss vor Abflug aktiviert werden.

13.2.2 Die Verwendung von elektronischen Geräten die keine Sender oder Empfänger enthalten, ist solange das Anschnallzeichen leuchtet, untersagt. Solche Ausrüstung umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Laptop Computers, Kassettenrecorder und Videokameras. Die Benützung von Hörgeräte, Pacemaker und andere medizinische Geräte sind während des gesamten Fluges gestattet.

13.3 Sie werden für allfällige Kosten, Schäden oder Ausgaben die durch ein Verstoß gegen Artikel 9.1.2 und/oder Artikel 13 während Ihrer Reise mit uns entstehen, haftbar gemacht. . Wir behalten uns das Recht vor, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich rechtlicher Schritte, um die genannten Kosten und Verluste geltend zu machen oder Ersatz dafür zu suchen.

Artikel 14: Vereinbarungen von andere Dienstleistungen

14.1 Allgemein

Wenn wir für Sie andere Leistungen als Flugbeförderung mit Dritten vereinbaren oder ein Dokument oder Voucher ausstellen für andere Dienstleistungen durch Dritte durchgeführt, wie Hotelreservationen oder Mietauto, handeln wir insoweit nur als Agent für solche Dienstleistungen. In diesen Fällen gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsbringers. Wir haften nicht für solche Leistungen, ausser bei Fahrlässigkeit unsererseits bei der Festlegung des Arrangements.

Artikel 15: Administratives

15.1 Allgemein

Sie sind verantwortlich alle notwendigen Reisedokumente, einschliesslich Visa zu beschaffen, und alle Vorschriften der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen aus geflogen wird. Wir haften nicht für die Folgen, die Ihnen aus der Unterlassung, die notwendigen Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.

15.2 Reisedokumente

Vor Reiseantritt, müssen Sie alle Ein- und Ausreisepapiere und sonstige vorgeschriebene Dokumente gemäss Gesetze und Vorschriften der betroffenen Ländern, vorweisen können, und Sie müssen uns erlauben von diesen Kopien zu machen und zu behalten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen die Beförderung zu verweigern, sollten Sie nicht die Vorschriften befolgen oder Ihre Dokumente nicht in Ordnung sein.

15.3 Einreiseverweigerung

Wird Ihnen die Einreise in ein Land verweigert, sind Sie verantwortlich für jegliche Bussgelder oder Gebühren die, die zuständigen Behörden uns auferlegen. Sie haften auch für die Zahlung der Ausreise aus dem betreffenden Land. Die Kosten für die Rückreise werden von uns nicht übernommen und der bis zum Ort der Abweisung bezahlte Flugpreis wird nicht rückerstattet.

15.4 Ihre Haftung für Strafen

Wenn wir eine Busse zahlen müssen oder Kosten aufkommen aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen, Verordnungen oder anderen Bestimmungen in den betroffenen Ländern, oder Sie die notwendigen Dokumente nicht besitzen, müssen Sie uns auf Verlangen, die bezahlten oder hinterlegten Beträge rückerstatten.

15.5 Zollinspektion

Wenn vorgeschrieben, müssen Sie anwesend sein bei der Durchsuchung Ihres Gepäcks von den Zollbehörden oder andere Beamte. Wir haften nicht für Schaden die dadurch entstehen oder durch Ihre nicht Anwesenheit.

15.6 Sicherheitskontrolle

Sie müssen uns, den Behörden, Flughafenbehörden oder andere Fluggesellschaften gestatten eine Sicherheitskontrolle von Ihnen und Ihr Gepäck durchzuführen.

Artikel 16: Haftung für Schäden

16.1 Allgemein

16.1.1 Wir haften nur für Schäden die sich auf unseren eigenen Routen von uns durchgeführt ereignen. In den Fällen wo unser Name auf dem Flugschein als Chartergesellschaft ersichtlich ist, der Flug jedoch von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird, können Sie wählen welche Fluggesellschaft haftbar gemacht werden soll.

16.1.2 Unsere Haftung, gemäss den geltenden Vorschriften, kann im Falle einer Nachlässigkeit durch Verursachung von Ihnen die zur Schaden beigetragen hat, reduziert werden oder entfallen.

16.1.3 Wir haften nicht für Schäden, die aus Ihrer Nichteinhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften und Konventionen entstehen.

16.1.4 Unsere Haftung beschränkt sich auf die dokumentierten finanziellen Verluste, wir haften unter keinen Umständen für Folgeschäden, ausser gesetzlich verankert.

16.1.5 Wir haften nicht für unvorhergesehene medizinische Notfälle während des Fluges. Sollten Kosten durch einen notwendigen Stop um Sie ins Spital zu bringen entstehen, behalten wir uns das Recht vor, Sie haftbar dafür zu machen und dass Sie uns allen damit verbundenen Kosten rückerstatten.

16.1.6 Die Beschränkungen für unsere Haftung gilt auch für unsere autorisierten Vertreter und Angestellten im gleichen Ausmass. Der Gesamtbetrag der von uns oder unseren Vertretern und Angestellten als Schadenersatz zu leisten ist, darf die Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten, falls wir haftbar gemacht werden können.

16.1.7 Wir haften nicht für mögliche Verluste oder Schäden, direkt oder indirekt, die aus Fehlinformationen auf unserer Webseite entstehen.

16.1.8 Soweit nicht anderes ausdrücklich vorgesehen ist, hat keine dieser Beförderungsbedingungen den Verzicht auf für uns geltende Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen nach dem Übereinkommen oder dem anwendbaren Recht zum Inhalt

16.2 Haftung für Gepäckschäden

16.2.1 Wir haften nicht für Schäden am Handgepäck, es sei denn, der Schaden durch Fehler von uns oder unseren Vertretern entstanden ist.

16.2.2 Unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung des Gepäcks richtet sich nach den geltenden nationalen oder internationalen Konventionen und Vorschriften. Unsere Haftung für solche Schäden oder Verluste beschränkt sich auf 1.519 SZR pro Passagier. Bei Handgepäck haften wir nur bei Verschulden.

16.2.3 Für alle Flüge, können Sie von einer höheren Haftungssumme profitieren, wenn Sie eine entsprechende Erklärung abgeben und einen Aufpreis (800 NOK) zahlen. Diese Erklärung und Aufforderung muss spätestens beim Check-in abgegeben werden. In diesem Fall erhöhen wir unsere maximale Haftung auf 3.038 SZR pro Passagier. Der Artikel muss in Übereinstimmung mit unseren auf unserer Website angegebenen Vorschriften verpackt sein. Wir behalten uns das Recht vor:

a) das Gepäck zu überprüfen um zu bestätigen, dass die auf der Erklärung als wertvoll gelisteten Gegenstände in der richtigen Anzahl und Zustand angegeben worden sind;

b) die Höhe der Erklärung zu beschränken

c) beschränken der Gegenstände für die eine Erklärung gemacht werden können.

16.2.4 Den vorstehenden Beschränkungen gelten nicht, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden durch eine absichtliche Handlung oder Unterlassung von uns oder unseren Vertretern entstanden ist, und mit Kenntnis das ein Schaden dadurch entstehen würde, vorausgesetzt dass im Falle einer solchen Handlung oder Unterlassung auch nachgewiesen werden kann das der Beauftragte im Rahmen ihrer Tätigkeit gehandelt hat.

16.2.5 Für einen Flug innerhalb der USA beschränkt sich unsere Haftung für verlorene, beschädigte oder zerstörte Mobilitätshilfen, wie Rollstühle, auf den Originalpreis solcher Mobilitätshilfen.

16.2.6 Wir haften nicht für Schaden den Ihr Gepäck uns zufügen kann. Sie haften persönlich für jegliche uns zugefügten Schäden durch Sie und Ihr Gepäck und Sie müssen für alle Kosten die dadurch entstehen aufkommen.

16.2.7 Für Flüge die nicht in den USA anfangen oder enden, haften wir nicht für Schaden entstanden durch verbotene Gegenstände im Gepäck (siehe Klausel 10.1). Dies umfasst zerbrechliche Objekte, wertvolle Gegenstände (wie Laptop Computer, Schmuck und wertvolle Steine, Geld, Sicherheitsdokumente, Aktenkoffer mit installiertem Alarm, Medikamente, Arztzeugnisse oder Identitätspapiere), sei es aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck.

16.2.8 Wir haften unter keinen Umständen für kosmetische und/oder oberflächliche Schäden am Gepäck die während der Beförderung entstehen und auf normaler Abnutzung zurückzuführen sind.

16.3 Haftung für Personenschäden und Todesfall

16.3.1 Wir haften für Personenschäden und Tod gemäss den geltenden Rechtsvorschriften, vorausgesetzt, dass Verletzungen oder Tod auf einem unseren Flügen entstanden sind.

16.3.2 Die folgenden Bedingungen gelten für alle unsere Flüge, unabhängig davon ob die Beförderung den nationalen oder internationalen Rechten/Gesetzen unterliegen.

a) Falls Sie eine Körperverletzung erleiden, oder sterben, haften wir wenn das sich das Geschehene an Bord oder im Zusammenhang mit Ihrem Ein- oder Aussteigen ereignet. Die Haftung ist nicht Gegenstand einer finanziellen Einschränkung, sei es gesetzlich, oder gemäss Abkommen oder Vereinbarungen.

b) Unabhängig von den Bestimmungen im Klausel 16.3.3 (a), können wir gemäß den geltenden Rechtsvorschriften ganz- oder teilweise für die Schadenshaftung befreit werden wenn wir nachweisen können dass Sie zur Verletzung oder Tod der Personen durch Fahrlässigkeit beigetragen haben.

c) Sollte es zu einem Unfall kommen, werden wir sofort und unter keinen Umständen später als 15 Tage nach der Feststellung der Identität der Person die Anspruch auf Entschädigung hat, ein Vorschuss richten, proportional zu der erlittenen Verletzung, zur Deckung der unmittelbaren Kosten. Im Falle von Tod wird dieser Vorschuss nicht weniger als 16.000 SZR (in Euro umgerechnet) pro Fluggast sein.

d) Die Zahlung eines Vorschusses wie im Klausel 16.3.5 (c) beschrieben:

i. ist keine Anerkennung der Haftung,

ii. kann von jeder anschliessenden Summe unserer Haftung entsprechend, abgezogen werden,

iii. muss nur zurückgezahlt in den beschriebenen Fällen im Klausel 16.3.4 (b), oder wenn sich später herausstellt das die Person die den Vorschuss erhalten hat, zur Verletzung durch Fahrlässigkeit beigetragen hat, oder nicht derjenige Person ist, die einen Anspruch auf der Entschädigung hat.

e) Unsere Haftung für Verletzungen oder Tod ist nicht finanziell eingeschränkt. Haftung für Schäden von bis zu 151.880 SZR für Verletzungen oder Tod kann von uns nicht angefochten werden. Sollte der Betrag höher sein, können wir den Anspruch bestreiten durch Nachweis dass der Schaden nicht aufgrund der Fahrlässigkeit, oder einer anderen rechtswidrigen Handlung, durch uns oder unseren Vertretern oder Unterlassung eines Dritten entstanden ist.

f) Wir bestätigen dass wir eine Haftpflichtversicherung von mindestens 151.880 SZR pro Fluggast und nicht weniger als die Mindestsumme der geltenden Gesetze, Übereinkünfte und Vereinbarungen haben.

16.4 Haftung für Verspätungen

16.4.1 Wir haften für Schäden die durch eine Verspätung der Beförderung von Fluggästen, Gepäck oder Fracht entstehen. Dennoch haften wir nicht für die verursachten Schäden durch Verspätung wenn wir nachweisen können das wir oder unseren Vertretern alle zumutbaren Massnahmen um den Schaden zu vermeiden, getroffen haben oder dass es unmöglich war diese Massnahmen zu ergreifen, vgl. Artikel 19 des Übereinkommens von Montreal 1999.

16.4.2 Im Falle von Verlusten wegen der verspäteten Beförderung der Passagiere, ist die Haftung auf 6,303 SZR begrenzt.

16.4.3 Im Falle von Verlusten wegen der verspäteten Beförderung der aufgegebenen Gepäckstücke ist die Haftung auf 1.519 SZR begrenzt.

Artikel 17: EU261 Schadenersatzansprüche

17.1 Die Bestimmungen dieses Artikels finden Anwendung auf Ausgleichsansprüche auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

17.2 Der Fluggast macht Ansprüche unmittelbar gegenüber Norwegian geltend und gewährt Norwegian eine Frist von 28 Tagen oder eine Frist, die nach dem anwendbaren Recht vorgesehen ist (je nachdem, welche Frist kürzer ist), die es Norwegian ermöglicht, unmittelbar gegenüber dem Fluggast zu reagieren, bevor dieser Dritte beauftragt, seine Ansprüche in seinem Namen geltend zu machen. Ansprüche können hier geltend gemacht werden.  

17.3 Ansprüche, die von Dritten geltend gemacht werden, bearbeitet Norwegian nicht, wenn - wie in Artikel 17.2 vorgesehen - der betroffene Fluggast seine Ansprüche nicht unmittelbar gegenüber Norwegian geltend gemacht und Norwegian nicht die Frist zur Reaktion gewährt hat.

17.4 Die vorstehenden Artikel 17.2 und 17.3 gelten nicht für Fluggäste, die nicht in der Lage sind, ihre Ansprüche selbst gegenüber Norwegian geltend zu machen. Erziehungsberechtigte sowie Betreuer von Passagieren, die nicht geschäftsfähig sind, können Ansprüche im Namen dieser Passagiere geltend machen. Norwegian kann Dokumente anfordern, die die Berechtigung des Erziehungsberechtigten bzw. des Betreuers belegen, Ansprüche im Namen des Fluggastes geltend zu machen.

17.5 Fluggäste können Ansprüche gegenüber Norwegian im Namen anderer Fluggäste, die unter derselben Buchung aufgeführt sind, geltend machen. Norwegian kann Dokumente anfordern, die belegen, dass dieser Fluggast die Zustimmung der anderen Fluggäste derselben Buchung zur Geltendmachung ihrer Ansprüche besitzt.

17.6 Zur Klarstellung sei festgestellt, dass unbeschadet der vorstehenden Artikel 17.4 und 17.5 Norwegian Ansprüche, die von Dritten erhoben werden, nicht bearbeitet, soweit der Anspruchserhebung entsprechende Dokumente zum Beleg der Berechtigung des Dritten, die Ansprüche im Namen eines Fluggastes geltend zu machen, nicht beigefügt sind.

17.7 Fluggästen ist es durch diese Bestimmungen nicht untersagt, den Rat rechtlicher oder sonstiger Berater einzuholen, bevor sie ihre Ansprüche unmittelbar gegenüber Norwegian geltend machen.

17.8 Aufgrund der bei Norwegian geltenden Zahlungsverfahren erfolgen Zahlungen oder Rückzahlungen an die Kreditkarte bzw. sonstige Zahlungskarten, die bei der Buchung verwendet wurden, oder an die Bankverbindung eines Fluggastes aus der Buchung. Norwegian kann Dokumente zum Beleg anfordern, dass der betreffende Fluggast Inhaber der Bankverbindung ist.

Artikel 18: Beschwerden, Ansprüche und gesetzliche Verfahren

18.1 Ersatzansprüche für Gepäck

18.1.1 Wenn Sie an der Destination Schäden am aufgegebenen Gepäck feststellen, müssen Sie dies unverzüglich unserer Flughafenvertretung mitteilen und das Formular für beschädigtes Gepäck ausfüllen.

18.1.2 WWenn der Inhaber des Gepäckscheins das entsprechende aufgegebene Gepäck ohne Beanstandung abholt, ist dies ein ausreichender Beweis dafür, dass das aufgegebene Gepäck in gutem Zustand und gemäß den Allgemeinen Beförderungsbedingungen befördert wurde. Widersprüchliche Ansprüche müssen bewiesen werden.

18.1.3 Wenn Sie Beschädigungen am aufgegebenen Gepäck geltend machen möchten, müssen Sie uns dies so schnell wie möglich nach Entdeckung des Schadens und spätestens sieben (7) Tage nach Erhalt des Gepäcks für alle Flüge. 

18.1.4 Wenn Sie Schadenersatzansprüche für verspätetes Gepäck geltend machen möchten, müssen Sie dies innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen Ihr Gepäck zugestellt wurde, erledigen. Zusätzlich zu Ihrem Anspruch muss der Originalbericht über den Schaden am Eigentum als Anlage beigefügt werden.  Beachten Sie bitte, dass Sie unseren Reklamation-Prozess und Anforderungen folgen müssen, und dass die Vollendung eines Schadenberichtes am Flughafen nicht als Reklamation betrachtet wird, und dadurch die Voraussetzungen für die Einhaltung der Frist auf Ansprüche nicht erfüllt werden, wie festgesetzt im Artikel 31 des Montrealer Vertrags 1999.

18.1.5 Gepäcksansprüche müssen an Norwegian Gepäcksabeteilung gemäss den Bedingungen auf unsere Webseite eingereicht werden. Diese Informationen sind auch bei uns erhältlich.

18.2 Kundenbeschwerden und Ansprüche

Wenn Sie eine Beschwerde oder Anspruch vorlegen möchten, können Sie uns online kontaktieren: www.norwegian.com/claims.

18.3 Eskalierte Beschwerden und Ansprüche

18.3.1 Wenn, nachdem eine endgültige Antwort zur Verfügung gestellt wurde, Sie immer noch mit dem Endergebnis Ihrer Beschwerde oder Anspruch nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde oder Anspruch auf nationaler ebene an der Luftfahrt-Bundesamt Behörde einreichen, dort wo Ihr Flug stattgefunden hat.

18.3.2 Wir sind dazu verpflichtet zu informieren, dass eine Plattform von Online Dispute Resolution (ODR) von der Europäischen Kommission aufgestellt worden ist, die Zugang zur alternativen Streitbeilegung zur Verfügung stellt (http://ec.europa.eu/consumers/odr/). Wir sind derzeit bei der ODR-Plattform nicht angemeldet, dementsprechend werden uns Beschwerden oder Ansprüche nicht erreichen.

18.4 Klagefristen

Die Klage auf Ausgleichs- und Ersatzleistungen nach der EU-Verordnung 261/2004 und/oder auf Schadensersatz für Schäden jeder Art (mit Ausnahme der in S. 3 genannten Ansprüche) kann nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei (2) Jahren erhoben werden, gerechnet vom Tage der Ankunft des Flugzeugs am Bestimmungsort oder vom Tage, an dem das Flugzeug hätte ankommen müssen, oder vom Tage, an welchem die Beförderung abgebrochen worden ist. Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts. Bei der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung unserer vertraglichen Pflichten sowie bei unserer Haftung gegenüber dem Fluggast für Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Artikel 19: Kündigung

19.1 Allgemein

Wenn Sie sich nicht an den Allgemeinen Beförderungsbedingungen oder unseren Vorschriften halten, wird unser Vertrag mit Ihnen mit sofortiger Wirklung und ohne Warnung, schriflicher Mitteilung oder Recht auf Rückerstattung, eingestellt.

Artikel 20: Genehmigung

20.1 Allgemein

Kein Angestellter oder Vertreter von Norwegian ist ermächtigt auf den Anforderungen der Allgemeinen Beförderungsbedingungen zu verzichten.

Artikel 21: Andere Vorschriften

21.1 Allgemein

Norwegian kann Vorschriften und Bedingungen in Bezug auf Betriebssicherheit, Pünktlichkeit und Passagierkomfort unter anderem bei der Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck anwenden oder erlassen.

Diese Vorschriften und Bedingungen können sich auf die Beförderung alleinreisender Kinder, schwangerer Passagiere, Passagiere mit besonderen Bedürfnissen oder Passagiere mit übertragbaren Krankheiten beziehen.

Norwegian wird den betroffenen Passagieren die spezifischen Informationen zu diesen Vorschriften und Bedingungen sowie deren Änderungen, falls zutreffend, zur Verfügung stellen.